Satzungsänderung

In der nächsten Jahreshauptversammlung wird der Vorstand eine Satzungsänderung vorlegen, über die es abzustimmen gilt. Zum Teil ist diese Satzungsänderung notwendig, weil wir sonst unsere Gemeinnützigkeit verlieren würden. Es ist aber auch dem Mitgliederverhalten selbst geschuldet, dass die Satzung aus Sicht des Vorstands, angepasst werden sollte. Im Vorfeld ist bereits eine Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgt, sodass der hier in diesem Bericht vorgestellte Entwurf eine solide Basis für das weitere Vorgehen ist.

Wie soll das weitere Vorgehen aussehen?

Der Vorstand hat mit dem aktuellen Entwurf eine gültige Satzung verfasst, die so vom Finanzamt akzeptiert werden wird. Jedoch soll die Jahreshauptversammlung nicht einfach nur eine geänderte Satzung beschließen. Vielmehr sollen alle Mitglieder in die Satzungsänderung einbezogen werden. Es ist euer Verein und es ist eure Satzung. Jeder soll hier die Änderung mit den Kommentare des Vorstands nachvollziehen können und soll auch eigene Anregungen und Änderungen einbringen können. Macht euch Gedanken!

Was umfasst die Satzungsänderung alles?

Grundsätzlich basiert die neue Satzung auf der aktuell bestehenden. Es gibt also keine vollkommen neue Satzung. Auf Drängen des Finanzamtes müssen einige wichtige Textpassagen angepasst werden. Aber es soll auch eine Satzung entstehen, die dem „modernen“ Mitgliederverhalten entgegentreten kann. 

Hier die Hauptpunkte:

• Der Ausschluss von säumigen Mitgliedern wird vereinfacht.

• Der Ehrenrat soll mehr Handlungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten. 

Er soll nicht nur als Schiedsgericht wirken, sondern auch als eine Art „Aufsichtsrat“, der dem Vorstand mit seiner Erfahrung in Rat und Tat zur Seite steht. Er soll über die Vorstandsarbeit informiert sein und soll auch in die Zukunftsgestaltung des Vereins eingebunden sein. Diese Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Ehrenrat wird unter Henning Koch schon seit einiger Zeit praktiziert. Zu fast jeder Vorstandssitzung wird der Ehrenrat eingeladen und seine Empfehlungen und Ratschläge werden regelmäßig eingefordert. Aus Sicht des jetzigen Vorstandes ist diese Zusammenarbeit erfolgreich, sodass sie nun auch Einzug in die Satzung haben soll.