Meldung von Sportunfällen

Bitte melden Sie Sportunfälle mit der entsprechenden Schadenmeldung so schnell wie möglich an die ARAG Sportversicherung. Die ausgefüllte und vom Verletzten sowie vom Verein unterschriebene Unfallmeldung muss an die ARAG geschickt werden. Dies geht aufgrund der Dokumentenechtheit der Unterschriften nicht per Mail oder Fax, sondern lediglich per Briefpost. Die Adresse der ARAG ist im Anschriftenfeld der Unfallmeldung bereits eingedruckt. Der Informationsanhang der Unfallmeldung ist dem Verletzten auszuhändigen. Hier sind noch einmal die wichtigsten Unfallleistungen und Fristen zusammengefasst.

Eine Eintragung im Spielbericht ist keine Unfallmeldung!

Warten Sie bitte nicht erst ab, welche Folgen sich aus dem Unfall ergeben, bevor Sie die Unfallmeldung zur ARAG schicken. Geben Sie die Unfallmeldung vorsorglich immer sofort ab. Leider ist es immer wieder so, dass nach zunächst relativ leicht erscheinenden Verletzungen spätere Komplikationen auftreten, für die dann ohne vorliegende Unfallmeldung keine Versicherungsleistungen gezahlt werden. Wird die Unfallmeldung 11 Monate nach dem Unfall abgegeben, sind eventuelle Ansprüche auf Übergangsgelder von 2 x je 1.000,- € schon nicht mehr geltend zu machen. 

Unfälle von Kindern und Jugendlichen müssen an den Kommunalen Schadenausgleich gemeldet werden. Ausnahme hier: Unfälle von Kindern und Jugendlichen, die einen Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden zur Folge haben, werden an die ARAG gemeldet.

Diagramm Sportunfall 08/2019

Sportversicherungsvertrag 08/2018

Kurzmerkblatt Sportversicherungsvertrag 08/2018

Unfallschadenmeldung

Haftpflichtschadenmeldung

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen beantwortet in der Oktober-Ausgabe des LSB-Magazins Fragen von Sportvereinen zur ARAG-Sportversicherung.

1. Wir haben keinen ARAG-Sportversicherungsvertrag abgeschlossen. Warum verweisen Sie darauf?

Wenn Ihr Verein Mitglied im LSB ist, dann gilt dieser Versicherungsschutz für Sie automatisch. Der LandesSportBund Niedersachsen hat gemeinsam mit dem NFV den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG zu Gunsten unserer Mitgliedsorganisationen und der einzelnen Vereinsmitglieder abgeschlossen und uns obliegt auch die finanzielle Abwicklung. 

2. Ein Vereinsmitglied hat sich beim Vereinstraining verletzt. Übernimmt die ARAG-Sportversicherung die Arztrechnung?

Nein. Auch bei einem Sportunfall übernimmt die zuständige Krankenversicherung die Heilbehandlungskosten. Durch den Sportversicherungsvertrag besteht für die Vereinsmitglieder eine Unfallversicherung. Unter anderem ist in der Unfallversicherung vereinbart, bei einer dauerhaften Invalidität ab 20 Prozent bis zur vollständigen Invalidität eine einmalige Entschädigung zu zahlen.

3. Können Vereinsmitglieder und Vorstände auf eine private Unfallversicherung verzichten?

Nein. Durch die Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages wird dem Einzelnen eine Hilfe bei schweren Unfallfolgen geboten, die sich aus dem Vereinssport ergeben. Neben der reinen Invaliditätsentschädigung sind auch Unfallzusatzleistungen bei Brillen- und Hörgeräteschäden und Zahnersatz vereinbart. Zwei Übergangsleistungen, eine Todesfallleistung sowie Serviceleistungen und Reha-Management sind vorgesehen. Diese Leistungen sind jedoch als Grundabsicherung zu verstehen und können keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. 

4. Sind die Vereinsmitglieder auch auf dem Weg zum Training oder Wettkampf versichert?

Ja, sie sind bei Personenschäden auf dem direkten Weg zu und vom Training, Wettkampf und anderen Vereinsveranstaltungen versichert. Schäden am Fahrzeug sind nicht durch den Sportversicherungsvertrag abgedeckt. 

5. Wir haben den Unfall eines Übungsleiters während seiner Tätigkeit an die ARAG gemeldet und angegeben, dass er Übungsleiter des Vereins ist. Die ARAG hat uns gebeten, den Unfall zusätzlich noch an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu melden. Warum?

Der LSB hat mit der VBG einen Vertrag für Übungsleiterinnen und Übungsleiter (ÜL), die ehrenamtlich tätig sind und dafür kein Geld oder eine Aufwandsentschädigung bis 2400 Euro jährlich erhalten, abgeschlossen. Die VBG tritt bei einem Unfall eines ÜL an die Stelle der Krankenversicherung. Zusätzlich übernimmt die VBG noch Rehabilitationsmaßnahmen und Renten- und Todesfallleistungen. Deshalb muss der Verein für diese ÜL je eine Unfallmeldung bei der ARAG und der VBG abgeben. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, leisten auch beide Versicherungen. 

5b. Wir haben dem LSB aber nie die Anzahl dieser Übungsleiter gemeldet. Sind sie dennoch versichert?

Ja. Der LSB zahlt für diese Gruppe der Übungsleiter einen Pauschalbetrag an die VBG.

6. Unser 17-jähriges Vereinsmitglied hatte einen Unfall. Wir haben den Unfall an die ARAG-Sportversicherung gemeldet, die uns aber an den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) verwiesen hat. Ist das richtig?

Ja, Minderjährige unterliegen in Niedersachsen dem Unfalldeckungsschutz des KSA. Unfälle von Minderjährigen müssen über den örtlich zuständigen Kreis- oder Stadtjugendpfleger an den KSA gemeldet werden, im Stadtbereich von Hannover muss der Unfall an die Landeshauptstadt Hannover gemeldet werden. Bei den Minderjährigen erfolgen aber keine Leistungen bei Brillen- und Hörgeräteschäden und Zahnersatz. Da sie den Erwachsenen gegenüber nicht schlechter gestellt werden sollen, müssen diese Unfälle der Minderjährigen ausnahmsweise an die ARAG gemeldet werden und werden im Auftrag der Sporthilfe auch von der ARAG bearbeitet und reguliert. 

7.  Sind Personen, die keine Mitglieder sind und an einem „Schnuppertraining“ teilnehmen über den Sportversicherungsvertrag abgesichert?

Nein, Nichtmitglieder, z.B. beim Schnuppertraining, sind grundsätzlich nicht versichert. Sie haben aber als Verein die Möglichkeit, bei der ARAG eine sogenannte „Nichtmitgliederversicherung“ abzuschließen. 

8. Welche weiteren Leistungen bietet der ARAG-Sportversicherungsvertrag neben den Unfallleistungen?

Der ARAG-Sportversicherungsvertrag umfasst eine umfassende Haftpflicht-, eine Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung. 

9.  Wir haben eine neue Kassenwartin, die hauptberuflich als Versicherungskauffrau arbeitet. Sie meint nun, dass unsere Haftpflichtversicherung, die bei einem anderen Anbieter für den Verein abgeschlossen haben, wegen der Haftpflichtversicherung des ARAG-Sportversicherungsvertrag nicht mehr notwendig ist. Stimmt das?

Diese Frage muss im Einzelfall geklärt werden durch einen Abgleich der Leistungen der Haftpflichtversicherungen. Grundsätzlich sollte ein Verein beim Abschluss zusätzlicher Versicherungen immer auf den bereits bestehenden ARAG-Sportversicherungsvertrag hinweisen und darauf bestehen, dass dieser Versicherungsschutz nur „aufgestockt“ wird.

10. Können wir die Versicherungsleistungen auch mal irgendwo im Detail nachlesen?

Ja, auf unserer Homepage finden Sie den ARAG-Sportversicherungsvertrag im genauen Wortlaut und ein Kurzmerkblatt. Als Sportverein dürfen Sie gerne auch den ARAG-Sportversicherungsvertrag als Datei auf Ihre Homepage stellen oder einen entsprechenden Link einrichten.